Terms & Conditions

Allgemeines, Angebot, Vertragsabschluss

  • Unsere Lieferungen und Leistungen einschließlich Reparaturen und Inbetriebnahme unserer Trainingsgeräte erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, soweit schriftlich keine abweichenden Sondervereinbarungen von uns getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vertrags- u. Einkaufbedingungen) unseres Kunden werden nur nach ausdrücklicher Anerkennung von uns Vertragsinhalt. Auch wenn wir den abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden im Einzelfall nicht widersprochen haben, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
  • Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Die den Angeboten beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht von uns als verbindlich aufgeführt sind.
  • An allen Zeichnungen und Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf der Kunde sie Dritten nicht zugänglich machen. Wir verpflichten uns, vom Kunden als vertraulich bezeichnete Pläne und Unterlagen nur mit dessen schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. (Ausgenommen unsere Vorlieferanten.)
  • Aufträge, auch wenn sie an unsere Mitarbeiter erteilt werden, sind für uns erst mit und nur im Umfange unserer schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam. Wir sind berechtigt und verpflichtet, dem Kunden innerhalb von vier Wochen ab Eingang des Auftrages bei uns die Auftragsbestätigung zu übermitteln oder die Ablehnung des Auftrages mitzuteilen. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden unserer Mitarbeiter sind unwirksam, soweit sie nicht Inhalt unserer Auftragsbestätigung geworden sind. Abweichungen der Auftragsbestätigung hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Auftragsbestätigung schriftlich zu widersprechen.
  • Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

 

Preise, Zahlungsbedingungen

  • Unsere Verkaufspreise gelten ab Werk Kleines Wiesental und ausschließlich Mehrwertsteuer, Verpackungs- Transport- und Versicherungskosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in der bei Rechnungsstellung geltenden Höhe wird den Verkaufspreisen hinzugerechnet.
  • Für Trainingsgeräte sind 8 Tage nach Zugang der Mitteilung unserer Versandbereitschaft beim Kunden 50% (fünfzig v.H.) des Auftragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig. Die restlichen 50% (fünfzig v.H.) des Auftragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer sind 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen sind bar ohne jeden Abzug – soweit keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen sind- kostenfrei auf unser Konto zu leisten.
  • Ersatzteile, Zubehör, Werkzeuge, Lieferungen und Leistungen des Kundendienstes sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
  • Hält der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht ein, so werden alle unsere Forderungen sofort zur Zahlung fällig, auch wenn wir Wechsel des Kunden angenommen und gutgeschrieben haben. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Alle unsere Forderungen werden ebenfalls sofort zur Zahlung fällig, wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern. Ausstehenden Lieferungen und Leistungen an den Kunden werden dann nur noch gegen Vorauszahlung erbracht.
  • Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  • Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen banküblichen Zinsen für Dispositionskredite.
  • Wir sind berechtigt, Preissteigerungen bei Kunden geltend zu machen, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Auslieferung mehr als vier Monate liegen und Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen in unserem Lieferwerk eingetreten sind.
  • Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

Änderungen, Leistungsangaben

  • Wir behalten uns konstruktive Änderungen aufgrund technischen Fortschritts sowie alle Veränderungen, die wir für wirtschaftlich sinnvoll halten, vor.
  • Leistungsangaben für unsere Produkte sind für uns nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich.

 

Lieferzeit, Annahmeverzug des Kunden

  • Wir bemühen uns, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten. Sofern dies im Einzelfall nicht möglich ist, hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist durch Einschreiben mit Rückschein zu setzen, die mit dem Eingang dieses Schreibens bei uns beginnt.
  • Der Kunde kann seine Rechte aus dem Vertrag erst nach Ablauf der angemessenen Nachfrist gegen uns geltend machen. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug oder führen wir die Auslieferung aus anderen Gründen nicht durch, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von uns Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Höhere Gewalt ( Arbeitsniederlegungen, Aussperrungen, nicht vertretenden Betriebsstörungen, Naturereignisse etc. ) sowohl bei uns, wie auch bei unseren Vorlieferanten, verlängern die Lieferfristen entsprechend, oder Sprintex Trainingsgeräte GmbH tritt vom Vertrag zurück, ohne dass wir dem Kunden zum Ersatz eines etwaigen Schadens verpflichtet sind. Sind wir in den Fällen der Lieferfristverlängerung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Lieferfrist vom Kunden schriftlich zur Lieferung aufgefordert worden und haben innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Aufforderung nicht geliefert, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen uns ist nicht gegeben.
  • Kommt der Kunde mit der Abnahme, nachdem wir ihm eine Nachfrist von 4 Wochen schriftlich gesetzt haben, in Verzug, so sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Rechnung des Kunden bei einer Spedition einzulagern. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist sind wir auch berechtigt, über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und unseren weitergehenden Schaden beim Kunden geltend zu machen.
  • Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder verweigert er endgültig die Abnahme unserer Leistung, so sind wir berechtigt, sofern wir nicht auf Erfüllung bestehen, anstelle eines Schadensersatzes wegen Nichterfüllung ohne Nachweis Vertragsaufhebungen von 20% (zwanzig v.H.) zuzüglich Mehrwertsteuer des Netto-Auftragswertes vom Kunden zu fordern. Der Kunde hat auch in diesem Fall die speziell für ihn gefertigten Ausrüstungsgegenstände der Trainingsgeräte an uns sofort nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Ausrüstungsgegenstände werden ihm nach Zahlung zur Verfügung gestellt.

 

Versand, Gefahr, Übergang

  • Der Versand erfolgt ab Werk Kleines Wiesental auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
  • Nach Mitteilung der Versandfertigkeit ist die Ware vom Kunden sofort abzurufen.
  • Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Werkes Kleines Wiesental auf den Kunden über.
  • Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über. Sprintex. Auf Weisung des Kunden wird die Ware von uns auf Rechnung des Kunden versichert.

 

Eigentumsvorbehalt

  • Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, gleich aus welchem Rechtsgrund, uns zustehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.
  • Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Der Kunde hat seine Kaufpreisforderung in Höhe der uns gegen den Kunden zustehenden Saldoforderung unverzüglich an uns abzutreten. Der zukünftige Käufer hat die Abtretungserklärung mit uns zu unterzeichnen und zu bestätigen, dass er in Höhe unserer Saldoforderung mit schuldbefreiender Wirkung nur an uns Zahlungen leisten wird.
  • Wird ein von uns gelieferter Gegenstand von einem Vollstreckungsbeamten gepfändet, ist der Kunde verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns umgehend von der durchgeführten Pfändung zu unterrichten.
  • Der Kunde ist verpflichtet, unsere Ware sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Diebstahl, Feuer, etc. zu versichern. Der Kunde tritt von dem ihm im Falle eines Schadens gegen den Versicherer zustehenden Schadenersatzanspruch hiermit im Voraus einen erstrangigen Teil in Höhe des Kaufpreises der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware an uns ab. Sofern der Schaden nicht in voller Höhe von der Versicherung erstattet wird, erhalten wir die Entschädigung in Höhe unserer offenstehenden Forderungen, ohne dass der Kunde uns auf die anteilige Entschädigung verweisen kann. Die Abtretung nehmen wir hiermit an.
  • Der Kunde überträgt uns das Miteigentum an einer durch Verarbeitung oder Verbindung mit der in unserem Eigentum stehenden Ware neu hergestellten Sache im Verhältnis des Wertes unserer Lieferung und Leistung zu den anderen verwendeten Waren. Der Kunde nimmt die neu hergestellte Sache für uns in Verwahrung. Im Falle der Veräußerung tritt der Kunde die ihm zustehende Kaufpreisforderung mit allen Nebenrechten in Höhe der uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen bereits jetzt an uns ab. Dies gilt auch für Wechselforderungen des Kunden gegen seinen Käufer. Die Übergabe der Wechsel wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die Wechsel seines Käufers für uns verwahrt. Die Abtretung wird von uns angenommen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, uns eine andere angemessene Sicherheit für unsere Forderungen zu stellen, wenn die in unserem Eigentum stehenden Waren mit einem Grundstück fest verbunden werden.
  • Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Kunde

 

Haftung für Mängel

  • Wir haften für Mängel, die durch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften mit umfassen, auf die Dauer von 6 Monaten, bzw. den gesetzlichen Bestimmungen ab Inbetriebnahme bei Trainingsgeräten oder ab Auslieferung bei sonstigen Lieferungen und Leistungen. Unsere Haftung beschränkt sich auf Konstruktions-, Herstellungs- und Materialfehler. Für Verschleißteile wie Sicherungen, Relais, Kohlebürsten, Motorriemen etc. leisten wir keine Gewähr.
  • Der Kunde hat den Mangel innerhalb von 8 Tagen nach Auftreten uns anzuzeigen. Wir verpflichten uns, bei begründeter Mängelrüge die Reparatur oder die Auswechslung der mangelhaften Teile oder des gesamten Trainingsgerätes unverzüglich durchzuführen. Der Kunde hat uns die hierfür erforderliche Zeit einzuräumen und innerhalb der Gewährleistungsfrist alle Mängel ausschließlich durch uns beseitigen zu lassen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, erlischt unsere Nachbesserungspflicht.
  • Der Kunde hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht und anerkannt wird, dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
  • Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn er innerhalb der Gewährleistungszeit den Mangel selbst behebt oder durch Dritte beheben lässt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Mängelbeseitigung nicht zu einer Veränderung unserer Lieferung und Leistung geführt hat. Die Kosten die nicht von uns durchgeführten Mängelbeseitigung haben wir nicht zu tragen.
  • Ansprüche des Kunden auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel durch uns nicht in angemessener Frist beseitigt wird.
  • Für mittelbare und Mangelfolgeschäden übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen haben den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
  • Durch die Mängelbeseitigung wird die laufende Verjährung der Gewährleistungsfrist weder unterbrochen noch gehemmt.
  • Unsere Gewährleistungspflicht besteht nur für das Vertriebsgebiet der Firma Sprintex Trainingsgeräte GmbH und nur bei sachgemäßer Verwendung unserer Erzeugnisse. Für fehlerhafte Montage und Inbetriebnahme durch den Kunden und Dritte, für natürliche Abnutzung, Bedienungsfehler, ungeeignete Betriebs- und Werkstoffe, unsachgemäße Aufstellung durch Dritte haften wir nicht. Wir haften auch nicht für Mängel, die auf chemische oder elektrische Ursachen zurückzuführen sind, es sei denn, uns trifft insoweit ein Verschulden.
  • Wir haften nicht, wenn der Kunde unsere Schutzvorrichtungen ändert oder unsere Anweisungen zum Betrieb der Trainingsgeräte nicht beachtet.
  • Beim Export unserer Erzeugnisse aus der BRD sind im Einzelfall Gewährleistungsabsprachen zu treffen.
  • Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wird vom Kunden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.

 

Rücktrittsrecht

  • Macht der Kunde über seine Kreditwürdigkeit falsche Angaben oder stellt er seine Zahlungen ein oder ergibt die Bonitätsprüfung für uns Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind berechtigt, eine Bankauskunft über den Kunden einzuholen.
  • Sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, so hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 20% ( zwanzig v. H.) des Netto-Auftragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer an uns zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Datenschutz

  • Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Gemeinde Kleines Wiesental.
  • Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich des gerichtlichen Mahnverfahrens aus dem Vertragsverhältnis wird Schopfheim vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  • Es gilt ausschließlich das Recht der BRD.
  • Wir sind berechtigt, die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berühren diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung, die dem Sinn und Zweck des Vertrags wirtschaftlich entspricht.

 

Entsorgung

  • Wir liefern ausschließlich an Geschäftskunden.
  • Die von uns hergestellten Elektrogeräte werden auch von uns entsorgt. Der Geschäftskunde trägt die Kosten.

 

März, 2020

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